Jugendschutzgesetz
Was ist das Jugendschutzgesetz?
Das Jugendschutzgesetz (JuSCHG) dient dazu den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleistet. Es ist eine wichtige rechtliche Grundlage, um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen zu schützen und ihre gesunde Entwicklung zu fördern. Das Jugendschutzgesetz legt verschiedene Regelungen fest, unter anderem solche, die den Zugang von Jugendlichen zu bestimmten Produkten und Aktivitäten beschränken.
Im Zusammenhang mit E-Zigaretten und E-Liquids ist es uns wichtig zu betonen, dass der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten ist. Dies gilt sowohl für nikotinhaltige als auch für nikotinfreie Produkte. Dieses Verbot dient dazu, den Konsum und die dadurch verursachte gesundheitliche Schäden von Jugendlichen zu verhindern. Das Jugendschutzgesetz stellt sicher, dass Jugendliche nicht in Versuchung kommen, diese Produkte zu erwerben oder zu konsumieren.
Seit wann gibt es das Jugendschutzgesetz?
Am 6. Januar 1952 trat das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit in Kraft. Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 wurde dieses und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zusammengefasst. Seither hat es verschiedene Aktualisierungen erfahren, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Eine wichtige Ergänzung trat zum 01. April 2016 in Kraft: Der Bereich "E-Zigaretten" wurde in das Jugendschutzgesetz aufgenommen.
Diese Aktualisierung des Jugendschutzgesetzes war notwendig, um den spezifischen Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit E-Zigaretten und deren Konsum durch Jugendliche Rechnung zu tragen. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährige Zugang zu E-Zigaretten, Zubehör und E-Liquids haben, welche gesundheitliche Risiken für Kinder und Jugendliche bergen. Dies gilt sowohl für nikotinhaltige wie auch für nikotinfreie Produkte.
Wie wird das Alter überprüft?
Die Lieferung erfolgt mit DHL an die von Ihnen angegebene Adresse. Bei jeder Zustellung durch DHL wird die Alterssichtprüfung ausgeführt. Der Zusteller übergibt die bei uns bestellte Ware ausschließlich an Personen, die nachweislich über 18 Jahre alt sind. Im Zweifel darf der Zusteller den Personalausweis verlangen. Bei Nichtantreffen einer solchen Person wird das Paket an die nächstgelegene DHL-Postfiliale übergeben und liegt dort 7 Tage zur Abholung durch den volljährigen Besteller bereit. Eine Zustellung an Packstationen, Paketkästen, Nachbarn oder andere Ablageorte ist ausgeschlossen.
Dadurch stellen wir sicher, dass der Verkauf unserer Produkte nur an volljährige Personen erfolgt und der Jugendschutz gewährleistet wird. Ihre Sicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind uns sehr wichtig.
Gibt es Ausnahmen?
Bei KUPA24 machen wir keine Ausnahme. Der Schutz von Jugendlichen sowie die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sind uns äußerst wichtig und haben oberste Priorität. Es ist eine unserer wichtigsten Firmenrichtlinien, dass wir keine Ausnahmen machen und auch in Zukunft keine machen werden.
Wir veranlassen alles Erforderliche, damit unsere Produkte nur an volljährige Personen abgegeben werden, denn wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und möchten sicherstellen, dass Jugendliche keinerlei Zugang zu nikotinhaltigen E-Zigaretten, Liquids und Zubehör haben.